Meeraner Sportverein e.V.

Gericht in Leipzig lehnt Protest der SSV ab

Marcel Pohle, 11.06.2014

Gericht in Leipzig lehnt Protest der SSV ab

Nach Zusage gibt es nun doch kein Wiederholungsspiel

Lichtenstein. Frust herrscht bei den Fußballern der SSV Fortschritt. Es wird nun doch keine Neuansetzung der Kreisoberligapartie Traktor Neukirchen gegen SSV Fortschritt Lichtenstein geben. Dabei sah es zunächst danach aus.

Die Partie am 1. Juni endete 2:2 Unentschieden. Die Lichtensteiner hatten jedoch beim Sportgericht des Kreisverbandes Protest eingelegt. Der Grund: Neukirchen hatte laut Peter Lüdecke, sportlicher Leiter bei der SSV, zwei Spieler mit der falschen Rückennummer eingesetzt. Fortschritt berief sich darauf, dass seiner zweiten Mannschaft 2011 das gleiche Missgeschick passiert ist, damals stand ein Lichtensteiner mit der falschen Rückennummer auf dem Platz, und der Oberlungwitzer SV II forderte eine Wiederholung. Das geschah damals auch.

Nun hatte auch das Sportgericht beim Kreisverband entschieden, dass die Begegnung neu angesetzt wird. Sie sollte am kommenden Freitag um 19 Uhr angepfiffen werden. "Das wurde uns am vergangenen Freitag so mitgeteilt", sagt Lüdecke. Doch am Montag folgte wie aus heiterem Himmel das böse Erwachen. Der Kreisverband hat gegen das Urteil seines Sportgerichtes Widerspruch beim Verbandsgericht des sächsischen Fußballverbandes eingelegt. Dem wurde stattgegeben. In Leipzig wurde entschieden, dass es keine Wiederholung gibt und die Partie mit 2:2 gewertet wird, Neukirchen bekommt eine Geldstrafe.

Für Lüdecke ist das völlig unverständlich. "Ich vermute, dass damit verhindert werden soll, dass der VfL 05 Hohenstein-Ernstthal II stärker in den Abstiegsstrudel gezogen wird", sagt er. Das wäre bei einem Sieg der Lichtensteiner im Wiederholungsspiel der Fall. Das weist Reiner Bock, Präsident des Kreisverbandes zurück. "Das hat damit nichts zu tun. Zwei Spieltage vor Saisonende kämpfen schließlich neben Lichtenstein und dem VfL 05 II auch Motor Thurm und Reinsdorf-Vielau gegen den Abstieg," sagt er. Anlass für den Widerspruch beim Verbandsgericht ist laut Bock die Tatsache, dass es seit über einem Jahr eine klare und einheitliche Regelung des Deutschen Fußballbundes gibt. Sie legt fest, dass es, wenn ein spielberechtigter Akteur mit einer falschen Rückennummer auf dem Platz steht, keine Neuansetzung mehr gibt.

Die Lichtensteiner wollen sich damit nicht abfinden. Da das Verbandsgericht die höchste sportliche Instanz ist, wollen sie laut Lüdecke vor ein Zivilgericht ziehen. Ihm ist dabei klar, dass mit einer endgültigen Entscheidung vor Saisonende nicht zu rechnen ist.


Quelle:Freie Presse





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