DFBnet – Spielverlegung Online
Marcel Pohle, 28.07.2015

Die Zeiten der aufwendigen Beantragungen von Spielverlegungen sind vorbei. Ab dem neuen Spieljahr 2015/16 können die Anträge für Spielverlegungen Online zunächst in allen SFV-Landesspielklassen über das DFBnet beantragt werden.
Voraussetzung dazu ist, dass eine bestehende DFBnet Kennung für die Ergebnismeldung, um das Recht „Antragsteller Verlegung“ erweitert wird. Vereine, welche bereits ihre DFBnet Kennungen über den Vereinsadministrator selbst verwalten, können ab August ihre Kennungen über die Vereinsadministration selbst erweitern, bzw. neue DFBnet Kennungen dazu vergeben. Man sollte allerdings genau überlegen, wer alles Spielverlegungen beantragen soll und hier die Rolle „Antragsteller Verlegung“ auf die Verantwortlichen beschränken.
Vereine, welche die Vereinsadministration noch nicht nutzen, beantragen die Erweiterungen der Kennungen über das Antragsformular für DFBnet Kennungen unter www.sfv-online.de/dfbnet
Achtung! Es werden zunächst max. zwei Kennungen pro Verein für die Spielverlegung Online berechtigt, in der Regel eine für den Erwachsenen- und eine für den Juniorenbereich.
Für die Arbeit mit der Spielverlegung Online erhält jeder Verein über das DFBnet Postfache eine Kurzanleitung zugestellt. Der Einsatz des Moduls Spielverlegung Online in den Kreis- und Stadtspielklassen geschieht in Abhängigkeit mit den Entscheidungen der jeweiligen spielleitenden Stellen und der Vorstände des Kreis- bzw. Stadtverbände. Die Vorgehensweise ist analog.
Wichtige Neuerung für Vereine:
Entgegen der bisherigen Verfahrensweise ist die Einzahlung der Spielverlegungsgebühr im Vorfeld mit Einführung der Spielverlegung Online nicht mehr erforderlich. Der zuständige Staffelleiter entscheidet bei der Bearbeitung des Antrages über den Kostenträger (Heim- oder Gastverein bzw. Verlegung in Verbandsinteresse). Die Berechnung der Spielverlegungsgebühr erfolgt im Anschluss über die Rechnungslegung an die Vereine analog dem Passwesen. Um Doppelberechnungen und Buchhaltungsaufwand zu vermeiden, sind also Vorabüberweisungen der Spielverlegungsgebühren nicht sinnvoll, wir bitten davon abzusehen!!